Feuerwehrtechnische Zentrale

Der Kreis Stormarn betreibt die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein. Diese unterstützt die 85 Feuerwehren des Kreises  in den Bereichen der Wartung, Pflege und Prüfung von  Atemschutzgeräten, Gaswarngeräten, Löschschläuchen, der feuerwehrtechnischen Beladung von Feuerwehrfahrzeugen sowie der Pflege der eigenen Fahrzeuge und Einrichtungen.

 

Aufgaben

 

Atemschutz

Prüfung von Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse müssen nach festgelegten Fristen geprüft werden.

In der FWDv 7 wird dazu auf die GUV-I 8674 / vfdb 0804 und die Gebrauchsanleitungen der Hersteller verwiesen. Um eine fristgerechte Prüfung in der Feuerwehrtechnischen Zentrale sicherzustellen, sollen Termine rechtzeitig vereinbart werden. Die Geräte sind am Tage der Prüfung bis 08.00 Uhr abzugeben und bis 17.00 Uhr wieder abzuholen.  Eine Anlieferung / Abholung ist auch über das Tauschlager möglich. 

Im Rahmen der halbjährlichen Dicht- und Funktionsprüfung werden die vorgeschriebenen Wechsel-Intervalle von uns automatisch durchgeführt.

Atemschutzgerät:

  • 1/2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung
  • 6 Jahresintervall: Grundüberholung des Pressluftatmers 

Lungenautomat:

  • 1/2 Jahresintervall: Dicht- und Funktionsprüfung
  • 6 Jahresintervall: Grundüberholung des Lungenautomaten

Die benötigten RAT-Druckminderer werden von mir rechtzeitig bestellt , das können unter Umständen bis zu 6 Monate im Voraus sein. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Fachhandel an die Feuerwehr/Verwaltung. 

Es erfolgt gem. Absprache A&G DV 2008 keine gesonderte Information seitens der Feuerwehrtechnischen Zentrale über die Fälligkeit von Intervallen oder die Bestellung von Ersatzteilen. Die Prüfintervalle werden im Verwaltungsprogramm Fox112 bereitgestellt.

 

Atemschutzwerkstatt

Atemschutzwerkstatt

 

Druckluftflaschen

Die Versorgung der Feuerwehren mit Atemluft stellen wir durch den Ringtausch mit Druckluftflaschen aus Stahl und aus CFK sicher. Die Flaschen werden mit 300 bar Atemluft nach DIN EN 12021 gefüllt.

Die Qualität der Atemluft wird kontinuierlich während den Füllvorgangs durch die Dräger Air Guard überwacht und dokumentiert.

Atemluft nach DIN EN 12021 Dräger Air Guard Fülleiste B-Control

 

Beschaffung von Druckluftflaschen

Nachfolgende Informationen zur Beschaffung von Atemluft- Arbeitsluftflaschen bitte ich dringend zu beachten:

Seit 2001 gilt die Richtlinie ortsbewegliche Druckgeräte ROD (Richtlinie 1999/36/EG des Rates vom 29. April 1999 über ortsbewegliche Druckgeräte). Diese Richtlinie regelt die Herstellung und die wiederkehrende Prüfung u.a. von Druckluftflaschen.

(Atemluftflaschen und Taucherflaschen fallen nur bei der Herstellung unter diese Richtlinie. Der Betrieb der Atemluft- und Taucherflaschen wird durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt.)

Druckgeräte und Ventile, die nach ROD hergestellt wurden, werden vom Hersteller mit „pi" gekennzeichnet. Zusätzlich wird der Flasche und dem Ventil jeweils eine Konformitätserklärung des Herstellers beigelegt. Aus der Konformitätserklärung ist ersichtlich, nach welchem Modul Flasche und Armatur hergestellt wurden. Eine zusätzliche Prüfung vor Inbetriebnahme von Flasche und Armatur ist in der ROD nicht vorgesehen. Diese Prüfung gibt es nur im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung. Die Flasche ist zusätzlich bei der Herstellung mit CE und der Nummer der benannten Stelle gekennzeichnet. Bei der Herstellung und der wiederkehrender Prüfung werden der Stempel der benannten Stelle, sowie Monat und Jahr der Prüfung angebracht. Flaschen, die nach der ROD hergestellt wurden, werden nicht mit einem TÜV-Stempel gekennzeichnet.

(Quelle: TÜV Süd)

Für alle Arbeitsluftflaschen, die in den Ringtausch der Feuerwehrtechnischen Zentrale gegeben werden sollen, und/oder durch die Feuerwehrtechnische Zentrale gefüllt werden sollen, sind diese Konformitätserklärungen (eine für die Flasche und eine für das Ventil) in der Feuerwehrtechnischen Zentrale zu hinterlegen. Ohne diese Dokumente dürfen diese Arbeitsluftflaschen nicht betrieben werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Flaschen ohne diese Dokumente geliefert werden.

Atemluftflaschen für die Verwendung an einem Atemschutzgerät benötigen eine Zulassung als Druckgerät. Ein Druckgerät ist eine Einheit aus Flasche und Ventil, und erhält eine Konformitätserklärung.

Grundsätzlich sind alle Druckluftflaschen vor der ersten Benutzung in der Feuerwehrtechnischen Zentrale zu registrieren, dabei stellen wir auch die korrekte Bauartzulassung und die Vollständigkeit der Unterlagen fest.

Wir beschaffen grundsätzlich nach den unten stehenden Spezifikationen.

Unsere Ausschreibungstexte:

  • Druckluftflasche für Atemschutzgeräte 6 l/300 bar aus Stahl nach DIN 3171
    Mit stoßgesichertem Flaschenventil nach EN 144 mit Abströmsicherungund Verschlussschraube, zylindrische Gewindeverbindung zwischen Flasche und Ventil, gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12 021, mit TÜV-Abnahme und Konformitätserklärung gem.Richtlinie 97/23/EG für die gesamte Baugruppe.
  • Druckluftflasche für Atemschutzgeräte aus Verbundwerkstoff CFK mit PET-Liner
    Mit Schutzkappen oben und unten, 6,8 L/300 bar nach DIN 3171 und EN 12245, mit unbegrenzter Lebensdauer (NLL), gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12021. Gerades Ventil mit Druckindikator und Anzeige, mit Abströmsicherung nach EN144:2018 und Verschlussschraube, TÜV-Abnahme und Konformitätserklärung gem. Richtlinie 97/23/EG für die gesamte Baugruppe.
  • Druckluftflasche für Arbeitsluft 
    (Flasche in grün/grau lackiert) 6 l/300 bar aus Stahl nach ROD (Richtlinie 1999/36/EG), mit stoßgesichertem Flaschenventil nach EN 144 mit Verschlussschraube, zylindrische Gewindeverbindung zwischen Flasche und Ventil, gefüllt mit Atemluft nach DIN EN 12 02, Flasche gekennzeichnet mit CE und der Nummer der benannten Stelle, Flasche und Ventil nach ROD hergestellt und vom Hersteller mit „pi" gekennzeichnet, Flasche und Ventil jeweils mit Konformitätserklärung des Herstellers.

 

 

 

Einsatzschutzkleidung

Einsatzkräfte werden bei Einsätzen durch hitzebeständige Schutzkleidung geschützt. Diese ist durch Einsatzmaßnahmen in der Regel stark durch Ruß oder andere Stoffe kontaminiert. Besonders in Ruß- oder Aschepartikeln lagern sich unter anderem dioxinhaltige Schadstoffe ab und gefährden die Gesundheit der Einsatzkräfte. Um die Sicherheits- und Schutzfunktion aufrechtzuerhalten, muss die Schutzbekleidung gründlich gereinigt und ggf. imprägniert werden. Die Feuerwehrtechnische Zentrale bietet diesen Service gegen Kostenerstattung mit professionellen Waschschleuder- und Trockenautomaten. So ist die Einsatzschutzbekleidung schnell wieder einsatzbereit.

Hinweise zur Reinigung und Pflege der Einsatzschutzkleidung in der Feuerwehrtechnischen Zentrale

Die Schutzkleidung wird in der FTZ so in die Waschmaschine gegeben, wie sie angeliefert wird. Um eine Belastung  der Mitarbeitenden durch kontaminierte Schutzkleidung  zu vermeiden, wird die Schutzkleidung weder sortiert, begutachtet oder auf Fremdkörper durchsucht. Daher sollen folgende Dinge unmittelbar nach dem Ablegen der Schutzkleidung durch die Trägerin / den Träger durchgeführt werden:

  • Alle Taschen entleeren. 
  • Integrierte Haltesysteme (IRS) und alle Karabinerhaken entfernen und ggf. einer Prüfung zu unterziehen.
  • Alle Reißverschlüsse und Klettverschlüsse verschließen.

Damit die Schutzkleidung nach dem Reinigen wieder den Wehren zugeordnet werden kann, ist im Innenbereich (z.B. auf einem der Etiketten) die Wehrnummer oder der Wehrname deutlich lesbar anzubringen.

Hinweise zu unserem Waschverfahren:

  • Waschschleuderautomat Miele WS5240, Waschprogramm für Feuerwehrschutzbekleidung PP-FWN03
  • Vorwäsche 40°C, Hauptwäsche 60°C, 3 Spülgänge kalt.
  • Waschmittel Ecolab Turbo Usona, Imprägniermittel Ecolab Saprit protect plus.
  • Trockenautomat Miele T6751. Um die Imprägnierung zu aktivieren, wird mit 80°C getrocknet. Bei empfindlicher Bekleidung, z.B. Jugendfeuerwehr, kann die Trockentemperatur auf 40°C reduziert werden. die Restfeuchte beträgt ca. 3%.

Durch die abgebende Wehr ist sicher zu stellen, das die hier angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, und die Schutzbekleidung für das Waschverfahren geeignet ist.

Für Verluste und Schäden, auch an der Bekleidung, übernehmen wir keine Haftung.

Gebühr pro Teil (Jacke oder Hose) : 6,00 Euro.

Eine Desinfektion von Einsatzschutzkleidung wird von keinem Hersteller empfohlen. Bei einer Kontaminierung mit infektiösem Material (Körperflüssigkeiten) sollte die Bekleidung fachgerecht entsorgt werden!

 

 

Gaswarntechnik

Dräger X-doc

Die Prüfung von tragbaren Gaswarngeräten der x-am Reihe führen wir gem. den Prüfvorschriften T021/T023 für Feuerwehranwendungen durch. Die Prüfung ist lt. Benutzungs- und Gebührensatzung des Kreises Stormarn  auch für öffentliche Feuerwehren gebührenpflichtig.

Für den Anzeigetest und die Funktionskontrolle (Kalibrierung/Justierung) steht uns eine Dräger X-doc 6600 zur Verfügung.

 

 

Geräteprüfungen

Prüfung von Geräten

Die Geräte / Ausrüstung der Feuerwehren prüfen wir auf Wunsch nach den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr GUV-G 9102. Diese Prüfung ist einmal jährlich durchzuführen.

Die angemeldeten Fahrzeuge sind am Tag der Prüfung um 08.00 Uhr in der Feuerwehrtechnischen Zentrale vorzustellen. Es sollte möglichst der Gerätewart oder ein Vertreter an der Prüfung teilnehmen. So können festgestellte Mängel oder Sicherheitshinweise direkt besprochen werden.

  • Die Prüfung der Geräte und Ausrüstung ist eine reine Sicherheits-/ Funktionsprüfung. Es werden seitens der Feuerwehrtechnischen Zentrale  in der Regel keine Wartungsarbeiten durchgeführt. Wenn Prüfungen durch den Hersteller vorgeschrieben sind, wird die fristgerechte Durchführung überprüft.
  • Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach GUV 22.1 wird im Rahmen dieser Prüfung von uns durchgeführt.
  • Die Hebekissen Druckprüfung (5-Jahresprüfung) führen wir gem. GUV-G 9102 aus.
  • Die Luftheber Druckprüfung (5-Jahresprüfung) ist nur durch den Hersteller möglich (GUV-G 9102).

Grundlage für die Prüfung ist immer die im Verwaltungsprogramm Fox112 hinterlegte Beladung des Fahrzeugs.

Spätestens zur jährlichen Prüfung sollte daher die Geräteverwaltung auf einen aktuellen Stand gebracht sein. Insbesondere bei mehr als einem Fahrzeug ist der Ist-Stand der Beladung vorher mit der Beladeliste in Fox112 abzugleichen.

Die Prüfungen werden von uns in Fox112 dokumentiert, zusätzlich wird ein PDF-Prüfbericht erstellt und auf dem Server der Kreisverwaltung gesichert.

Identifikation von Geräten

Um die Geräte der Feuerwehren in der EDV zu erfassen, ist eine eindeutige Identifizierung unumgänglich. Dazu werden die hier aufgeführten Abkürzungen-die Wehrnummer-und die laufende Nummer eines Gerätes verwendet.

Beispiel: STK-33-002 = Stützkrümmer, FF Tralau, Nr.2

Die Abkürzungen bestehen grundsätzlich aus 3 Buchstaben, nur bei wenigen Ausnahmen sind 1 oder 2 Buchstaben sinnvoller.

Rettungsgeräte wie Leitern, Feuerwehrhaltegurte, Feuerwehrleinen, Karabiner usw dürfen nicht durch Gravuren oder Schlagzahlen beschädigt werden!

Die Liste wird sicher zukünftig erweitert werden, auch sind Änderungen im Rahmen von (landesweiten?) Vereinheitlichungen denkbar.

 

 

Tauschlager

In dem Tauschlager können die Feuerwehren benutzte Einsatzmittel gegen einsatzbereite Einsatzmittel tauschen.

Dazu gibt es ein Tauschlager im Innenbereich für die einsatzbereiten Einsatzmittel, und ein Tauschlager im Außenbereich für die benutzten Einsatzmittel.

Zugang:

  • Die Türen zu beiden Tauschlagern werden auf Anforderung durch die Integrierte Regionalleitstelle Süd geöffnet.
  • Nachts und an Sonn- und Feiertagen sind auch die Tore zum Gelände geschlossen. Diese werden dann mit den Tauschlagertüren geöffnet. 
  • Die Anforderung kann nur von einem Fahrzeugfunkgerät oder einer bekannten Telefonnummer gestellt werden.
  • Wenn die Türschlösser freigegeben sind, können die Türen geöffnet werden. 
  • Vor Verlassen des Geländes, sind die Tauschlagertüren wieder ordnungsgemäß zu schließen.

Tausch von Material:

  • Alle Materialien sind "eins zu eins" zu tauschen. Selbstverständlich können auch nur CFK-Flaschen gegen CFK-Flaschen getauscht werden.
  • Eine Dokumentation über das getauschte Material ist nicht notwendig.
  • Zur Sicherheit der Nutzer wird das Tauschlager Video überwacht. Wer Zugang zum Tauschlager erhalten hat, wird uns von der IRLS-Süd mitgeteilt, sodass wir bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.

Inhalt Tauschlager innen:

  • Atemluftflaschen (gelb)  
  • Arbeitsluftflaschen (grün/grau)
  • Atemanschlüsse (PanoramaNovaPE)
  • Lungenautomaten (LA PSS)
  • Feuerwehrschläuche (B 20m & C 15m)

Inhalt Tauschlager außen (Schwarzbereich):

  • Gitterbox (groß) für leere Druckluftflaschen
  • Gitterbox (klein) für benutzte Atemanschlüsse und Lungenautomaten
  • Schlauchcontainer für benutzte Schläuche
  • Gitterkörbe für verschmutzte Bekleidung

 

 

 

 

Öffnungszeiten

Die Kreisverwaltung Stormarn hat aus Gründen des Infektionsschutzes die Öffnungszeiten des Kreishauses und aller Außenstellen aufgehoben. 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.kreis-stormarn.de

Wir bitten Sie darum, alle Anliegen nach Möglichkeit telefonisch oder via E-Mail zu klären.

Sollte ein Aufsuchen der Feuerwehrtechnischen Zentrale notwendig sein, werden online oder telefonisch Termine vergeben.

Für den Einlass mit Termin melden Sie sich vor Ort bitte unter folgenden Rufnummern:

  • 04531 160 2392 (Büro)
    oder 
  • 04531 160 2391 (Atemschutzwerkstatt)

Wir weisen Sie auf die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,50 m und die ausgehängten Hygieneanweisungen hin.

Besucherinnen und Besuchern mit grippeähnlichen Symptomen ist das Betreten der Kreisverwaltung und ihren Außenstellen grundsätzlich nicht gestattet.

Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres.

 

 

Stellenangebote

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BOS-Digitalfunk in Schleswig-Holstein

BOS-Digitalfunk Schleswig-Holstein

Der Kreis Stormarn betreibt  eine Digitalfunk-Servicestelle für den Rettungsdienst, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz.

Die Digitalfunk-Servicestelle ist dem Fachdienst 62, Integrierte Regionalleitstelle Süd zugeordnet.